Reisen mit Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen
Es gibt Medikamente, wie z. B. viele der ADHS Medikamente oder Methadon, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Falls Sie als Patient / als Patientin der Medvita-Praxis planen, diese Medikamente bei einer Auslandreise mitzuführen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich von uns eine entsprechende offizielle
Bescheinigung ausstellen zu lassen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag für die Bescheinigung mit diesem Formular: https://medvita-praxis.ch/wp-content/uploads/2020/05/Formular-für-Auslandsaufenthalt-mit-bestimmten-Medikamenten.doc
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